Vereinigung Waldorfpädagogik
Weimar e.V.
Website des Vereins
Der gemeinnützige Verein „Vereinigung Waldorfpädagogik Weimar e.V.“ ist Schulträger der Freien Waldorfschule Weimar. Er wird durch einen ehrenamtlichen Vorstand geführt, der aus fünf bis sieben Kollegen und Eltern gebildet wird. Zur Führung der laufenden Geschäfte wird eine Geschäftsführung beauftragt.
Der Verein dient der Förderung und Pflege der Erziehung und Bildung auf der Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners.
Zur Verwirklichung dieses Vereinszweckes gehören gemäß Satzung:
- der Betrieb von Einrichtungen zur Erziehung und Bildung von Kindern,
- die Beschaffung von öffentlichen Fördermitteln und Spenden,
- die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern in der Waldorfpädagogik,
- die Beschaffung und Gestaltung geeigneter Gebäude.
Die Gestaltung der Einrichtungen erfolgt durch die Pädagogen/-innen in Zusammenarbeit mit den Eltern und Schülern/-innen. Die pädagogische Arbeit in den Einrichtungen zur Erziehung und Bildung wird von den Kollegien entsprechend dem Vereinszweck selbst organisiert, durchgeführt und verantwortet. Der Verein und seine Einrichtungen finanzieren die Lösung ihrer Aufgaben vorrangig durch die Anteile am öffentlichen Etat für derartige Aufgaben, außerdem durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Vermächtnisse und dergleichen und durch Einnahmen der Zweckbetriebe.
Ankündigung: 2. Mitgliederversammlung 2026 der Vereinigung Waldorfpädagogik Weimar e.V.
Sehr geehrte Vereinsmitglieder,
die zweite Mitgliederversammlung 2026 der Vereinigung Waldorfpädagogik Weimar e.V. findet am Mittwoch, den 25.11.2026 um 19:30 Uhr im Eurythmiesaal der Schule statt.
Anträge zur Mitgliederversammlung müssen bis zum 28.10.2026 beim Vorstand eingegangen sein. Nutzen Sie dazu entweder den elektronischen Versand per Mail an vorstand (at) waldorf-weimar.de, den Postweg an
Vereinigung Waldorfpädagogik Weimar e.V.
Klosterweg 8
99425 Weimar
oder die Möglichkeit des Einwurfes in den Schulbriefkasten.
Eine Eingangsbestätigung wird Ihnen zugesandt.
Die Einladung erfolgt satzungsgemäß spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung durch Mitteilung aller Tagesordnungspunkte sowie der Bezeichnung der zu beschließenden Gegenstände im schulinternen Mitteilungsorgan (Schulpost) schriftlich bzw. auf elektronischem Wege.
Kontakt
Die Satzung und das Antragsformular auf Mitgliedschaft werden auf Anfrage bereitgestellt.